Bundesverband zertifizierter Berater
KfW - Sonderprogramm 2009 PDF Drucken E-Mail

Wenn nichts mehr geht ...

Wenn bei der Hausbank nichts mehr geht, greift das Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Sie möchten investieren, können aber keine weiteren Sicherheiten stellen?
Die KfW übernimmt eine Haftungsfreistellung von 90 Prozent gegenüber Ihrer Bank.

 

 

Betriebsmittel-Finanzierung

Bei einer Finanzierung von Betriebsmitteln, besteht die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung von 60 Prozent.

Der Begriff „Betriebsmittel“ wird bei der KfW sehr weit  ausgelegt.

So kann ein betriebsnotwendiger Kapitalbedarf wie zum Beispiel für Miete, Leasing, Löhne, Gehälter, Telekommunikation, Treibstoff für Fahrzeuge finanziert werden.

 

Ein Programm für fast jeden Kapitalbedarf.


Das KfW-Sonderprogramm übertrifft mit diesem Finanzierungsspielraum alle bisherigen Förderprogramme.

Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten empfehlen wir ein kostenfreies Gespräch mit den Experten des WISU-Institut für Unternehmens-Sanierung GmbH , bevor ein Antrag auf Fördermittel bei der Hausbank gestellt wird.

Damit Sie das richtige Konzept einreichen und keine Fehler bei der Beantragung passieren, lassen Sie sich von einem zertifizierten Fördermittel-Berater unterstützen. Wir nennen Ihnen gern einen qualifizierten Berater für Ihr Unternehmen.


Sie erreichen uns unter: 0700 28332 835